Home-Office und mobiles Arbeiten

Rechtsanwalt Jan Scholand

Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung zum Thema mobiles Arbeiten – Rechtliche Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung.

 

Formen des außerbetrieblichen Arbeitens nehmen einen immer größer werdenden Bereich der Arbeitswelt ein. Die Umsetzung solcher Konzepte fällt zu großen Teilen in den Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, die insofern nicht ortsbezogen, sondern funktionsbezogen zu verstehen ist.

Die Betriebsparteien haben im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kompetenzen (Direktionsrecht innerhalb des Arbeitsvertrags auf Arbeitgeberseite, inhaltliche Reichweite der Mitbestimmungsrechte auf Betriebsratsseite und Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsvertragsbedingungen) die Verpflichtung, zwingende rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Persönlichkeitsschutzes sowie der Gebote des § 75 BetrVG bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu beachten. Gestaltungsauftrag an die Betriebsparteien ist es dabei, eine betrieblich taugliche und ausgewogene Regelung unter Beachtung der berechtigten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen zu schaffen.

Hierbei ist insbesondere zwischen den verschiedenen Erscheinungs- und Gestaltungsformen von Arbeit außerhalb fester Bürostrukturen (mobiles Arbeiten, Home-Office, alternierende Erscheinungsformen) zu differenzieren.

Im Rahmen der Regelung des Arbeitsbereichs mobiles Arbeiten ergeben sich zu beachtende Regelungsbereiche u.a. in/m


Seminarinhalt:

  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Haftungsfragen
  • Arbeitszeitrecht
  • Gesundheitsschutz
  • Gleichbehandlungsaspekte
  • Arbeitnehmerüberwachung
  • Datenschutz

Das Seminar vermittelt ein Grundverständnis dieser rechtlichen Gegebenheiten und ihrer praktischen betrieblichen Umsetzung in einer konkreten Regelung, so zu 

  • Auswahl der für mobile Arbeit geeigneten Arbeitsplätze 
  • Beachtung arbeitsvertraglicher Grundlagen       
  • Arbeits- und Verhaltensregelungen im mobilen Arbeiten 
  • Ausstattung der mobil arbeitenden Arbeitnehmer:innen
  • Gefährdungsbeurteilung und deren Umsetzung  
  • Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes 
  • Regelungen zum Ausschluss der Arbeitnehmerüberwachung 
  • Arbeitszeit- und Arbeitszeiterfassungsregelungen 
  • Betriebliches Haftungssystem beim mobilen Arbeiten 

Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Absatz 6 BetrVG erforderlich sind.

Das Seminar ist für drei Tage konzipiert.




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