Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen

Unsere auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen spezialisierte Kanzlei berät Sie bei allen Fragen des Arbeitsrechts und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 

Der Kanzleistandort befindet sich in Göttingen, aber aufgrund der günstigen Lage und Verkehrsanbindung erreichen uns Arbeitnehmer:innen aus der näheren Umgebung ebenso gut wie aus ganz Südniedersachsen (Hann. Münden, Northeim, Harzvorland), dem Westharz, aus den Regionen Hannover, Kassel und dem Eichsfeld. Auf Wunsch beraten wir Sie auch gern rein digital per Videokonferenz.

Zu unseren Leistungen gehören die Beratung, die außergerichtliche Interessenvertretung sowie die Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen

Fast jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin befindet sich in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. In einem Konfliktfall stehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in oft nicht auf Augenhöhe gegenüber. Hier greift der gesetzliche Arbeitnehmerschutz ein. Andernfalls könnte der Arbeitgeber einseitig seine Interessen durchsetzen. Das individuelle Arbeitsrecht dient dazu, die wirtschaftlich und sozial schwächere Position der Beschäftigten zu stärken.

Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis stehen wir Ihnen zur Seite.

Die wichtigsten Themen im Arbeitsrecht sind:

Kündigungsschutz

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Jetzt heißt es für Sie zuerst Ruhe bewahren! Denn die Kündigung muss noch lange nicht wirksam sein. Dafür gibt es im Arbeitsrecht den Kündigungsschutz. Zögern Sie nicht, sich zeitnah von uns beraten zu lassen, denn eine Klage gegen Ihre Kündigung ist nur innerhalb einer Frist von drei Wochen möglich. Unsere Kanzlei hat durch die besondere Spezialisierung im Arbeitsrecht langjährige Erfahrung im Kündigungsschutz. Gemeinsam mit Ihnen kämpfen wir für Ihre Arbeitnehmerrechte.

Lohnanspruch

Ihr Arbeitgeber ist zur Gewährung der zwischen Ihnen vereinbarten Vergütung verpflichtet. Doch was können Sie tun, wenn der Arbeitgeber Ihrem Lohnanspruch nicht nachkommt? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen anhand Ihres Arbeitsvertrags und Ihrer Lohnabrechnungen, welcher Lohnanspruch besteht. Durch unsere langjährige Erfahrung finden wir den für Sie besten Weg, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Urlaubsanspruch

Wer arbeitet, sollte nicht um seinen Urlaub kämpfen müssen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten mit Arbeitgebern in Bezug auf den bestehenden Urlaubsanspruch. Egal, ob es um Ihren Urlaubsanspruch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis geht oder ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben und die Abgeltung Ihres Urlaubsanspruchs im Raum steht. Wir überprüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen, einen bestehenden Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber gelten zu machen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Sie wollen eine Familie gründen und befürchten Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber? Die Schwangerschaft und die ersten Monate als Familie sollte jeder genießen können, ohne sich Gedanken darüber zu machen, gekündigt zu werden. Welcher Schutz steht Ihnen zu und wie lange dürfen Sie das Familienleben genießen, ohne einen Gedanken an die Arbeit verwenden zu müssen? Um Ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, stehen wir Ihnen dank unserer Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite und beantworten Ihnen Ihre Fragen rund um das Thema Mutterschutz und Elternzeit.

Schnittstellen zum Sozialrecht

Das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht sind eng miteinander verbunden. Während das Arbeitsrecht für einen Interessenausgleich innerhalb des Arbeitsvertragsverhältnisses sorgen soll, regelt das Sozialrecht die soziale Absicherung der Arbeitnehmer:innen.

Die wichtigsten Schnittstellen des Arbeitsrechts zum Sozialrecht sind:

  • die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung)
  • die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Diese Bereiche des Sozialrechts haben oftmals großen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis. Sie begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen. Ein Beispiel für diesen engen Zusammenhang beider Rechtsgebiete sind die Sperrzeitregelungen beim Arbeitslosengeld. Danach kann z. B. eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen eintreten, wenn ein:e Arbeitnehmer:in die Beendigung eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses schuldhaft ohne wichtigen Grund herbeiführt. Diese sozialrechtlichen Aspekte werden von uns bei der Mandatsbearbeitung stets umfassend berücksichtigt.

In allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts legen wir großen Wert darauf, eine effektive, Ihren individuellen Zielen entsprechende Strategie zu entwickeln. Ist hierzu ein Rechtsstreit erforderlich, vertreten wir Sie engagiert und kompetent gegenüber dem Arbeitgeber und in Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten.

Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir rechtlich immer auf dem neusten Stand und optimal auf Ihr Anliegen vorbereitet.

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