IT-Mitbestimmung

Die Digitalisierung der gesamten Arbeitswelt entfaltet eine immer stärkere Dynamik. Kaum ein betrieblicher Bereich bleibt davon verschont. Damit steigt der Überwachungsdruck, dem Beschäftigte alltäglich ausgesetzt sind. Denn viele IT-Systeme haben das Potenzial, Verhalten und Leistung detailgenau zu analysieren.

Herausforderung für den Betriebsrat

Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt Betriebsräten die wichtige Aufgabe, der Überwachung durch IT-Systeme Grenzen zu setzen und diese Grenzen in Betriebsvereinbarungen festzuschreiben. Als anwaltliche Sachverständige mit jahrzehntelanger Erfahrung unterstützen wir Betriebsräte bei der Bewältigung dieser Herausforderung.

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