Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen
Unsere auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen spezialisierte Kanzlei berät Sie bei allen Fragen des Arbeitsrechts und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Der Kanzleistandort befindet sich in Göttingen, aber aufgrund der günstigen Lage und Verkehrsanbindung erreichen uns Arbeitnehmer:innen aus der näheren Umgebung ebenso gut wie aus ganz Südniedersachsen (Hann. Münden, Northeim, Harzvorland), dem Westharz, aus den Regionen Hannover, Kassel und dem Eichsfeld. Auf Wunsch beraten wir Sie auch gern rein digital per Videokonferenz.
Zu unseren Leistungen gehören die Beratung, die außergerichtliche Interessenvertretung sowie die Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen
Fast jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin befindet sich in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. In einem Konfliktfall stehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in oft nicht auf Augenhöhe gegenüber. Hier greift der gesetzliche Arbeitnehmerschutz ein. Andernfalls könnte der Arbeitgeber einseitig seine Interessen durchsetzen. Das individuelle Arbeitsrecht dient dazu, die wirtschaftlich und sozial schwächere Position der Beschäftigten zu stärken.
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis stehen wir Ihnen zur Seite.
Die wichtigsten Themen im Arbeitsrecht sind:
Kündigungsschutz
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Jetzt heißt es für Sie zuerst Ruhe bewahren! Denn die Kündigung muss noch lange nicht wirksam sein. Dafür gibt es im Arbeitsrecht den Kündigungsschutz. Zögern Sie nicht, sich zeitnah von uns beraten zu lassen, denn eine Klage gegen Ihre Kündigung ist nur innerhalb einer Frist von drei Wochen möglich. Unsere Kanzlei hat durch die besondere Spezialisierung im Arbeitsrecht langjährige Erfahrung im Kündigungsschutz. Gemeinsam mit Ihnen kämpfen wir für Ihre Arbeitnehmerrechte.
Lohnanspruch
Ihr Arbeitgeber ist zur Gewährung der zwischen Ihnen vereinbarten Vergütung verpflichtet. Doch was können Sie tun, wenn der Arbeitgeber Ihrem Lohnanspruch nicht nachkommt? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen anhand Ihres Arbeitsvertrags und Ihrer Lohnabrechnungen, welcher Lohnanspruch besteht. Durch unsere langjährige Erfahrung finden wir den für Sie besten Weg, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Aufhebungsverträge
Sei es, dass Sie von sich aus ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen oder, dass der Arbeitgeber Ihnen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels Aufhebungsvertrages vorschlägt. In jedem Fall gilt es, eine solche Beendigung gründlich zu gestalten und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Wir unterstützen Sie in jeder Situation eines anstehenden Aufhebungsvertrages oder auch bei der Zurückweisung eines Vorschlages, wenn ein Aufhebungsvertrag nicht in Ihrem interesse ist.
Versetzungen und Veränderungen bei Umstrukturierungen
Ein vertrautes Arbeitsumfeld und die auf dem eigenen Arbeitsplatz erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse schaffen Sicherheit und Verlässlichkeit. Wenn Arbeitgeber hier druch Versetzungen oder Umtsrukturierungen eingreifen, führt dies oftmals zu großer Unsicherheit. Wir stehen Ihnen in solchen Situationen mit Beratung und Vertretung zur Seite. Eine gründliche Analyse der Sach- und Rechtslage, die Entwicklung einer guten Strategie und die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung ihrer praktischen Auswirkungen sind hierbei von zentraler Bedeutung.
Prüfung von arbeitsrechtlichen Dokumenten aller Art
Im Laufe des Arbeitsverhältnisses oder auch bei dessen Beendigung begegnen Arbeitnehmer:innen eine Vielzahl von Dokumenten deren genaue rechtliche Bedeutung und Tragweite oftmals nicht klar sind. Wir prüfen solche Dokumente für Sie, klären Sie über deren Bedeutung auf und empfehlen Ihnen die am besten geeignete Vorgehensweise.
