Die Home-Office-Pflicht entfällt - was jetzt? 

21.03.2022

Das verstärkte Arbeiten im Home-Office oder in mobilen Mischformen ist aufgrund der Coronapandemie Teil der neuen Arbeitswirklichkeit. Aus einer Notfalllösung zum Zwecke des Infektionsschutzes ist über viele Monate hinweg vielfach ein sinnvolles und gewinnbringendes Instrument der Arbeitsorganisation geworden, sofern die im Home-Office liegenden Potenziale genutzt und die Risiken erkannt und gebannt worden sind.  
 
Gerade um das Home-Office zu einem positiven Arbeitsinstrument zu machen, bedarf es konkreter, umfassender und ausgewogener Lösungen. So müssen für das Home-Office nicht nur Arbeitszeitlösungen, sondern auch technische und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie der Gesundheitsschutz sinnvoll ausgestaltet werden. Zur Gewährleistung der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung darf das Arbeiten im Home-Office zudem nicht der freien Entscheidung des Arbeitgebers überlassen bleiben. 
 
Bereits seit einigen Monaten stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, aus dem Notfallinstrument einen tauglichen Normalfall zu gestalten. Hierbei sind nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen, sondern insbesondere die Arbeitnehmervertretungen wie Betriebs- und Personalräte gefragt. Ihnen steht aufgrund der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte ein großer Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung von Home-Office-Instrumenten zur Verfügung. Nahezu sämtliche Aspekte des Arbeitens im Home-Office sind mitbestimmungspflichtig!  
 
Die gesetzliche Home-Office-Pflicht ist zum 20.03.2022 entfallen. Es ist daher höchste Zeit, das mobile Arbeiten in all seinen Facetten im Betrieb zu regeln. 
 
Wie sich aus einer großen Zahl von Arbeitnehmerumfragen ergibt, wünschen sich viele Beschäftigte auch weiterhin, ganz oder teilweise (“hybrid”) im Home-Office zu arbeiten. Daher forderte erst kürzlich der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rainer Hoffmann dazu auf, klare gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der notwendigen Regelungsinhalte für das Home-Office zu gestalten. 
Da diese noch nicht in Sicht sind, kommt Betriebs- und Personalräten wie so oft eine besondere Rolle zu. Für sie stellt sich spätestens jetzt die Aufgabe, das Arbeitsinstrument des Home-Office umfassend, ausgewogen und gerecht mitzubestimmen. Nicht nur ist zu klären, welche Beschäftigten unter welchen objektiven Bedingungen und in welchem Umfang weiterhin zumindest teilweise im Home-Office arbeiten können. Auch Fragen des Gesundheitsschutzes, der technischen Ausstattung, des Datenschutzes und der Kostentragung sind neben Aspekten der Arbeitszeiterfassung und Dokumentation unbedingt regelungsbedürftig. 
 
Dort, wo noch keine zeitgemäßen Regelungen existieren, sind Betriebs- und Personalräte jetzt gefordert. 

Hentschel Rechtsanwälte – Weil Ihre Arbeit Teil Ihres Lebens ist! 




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