Webinar: Hinweisgeberschutzgesetz
Aktiv mitbestimmen – nicht nur bei der internen Meldestelle
Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Betriebsräte kommt damit eine neue und wichtige Aufgabe zu. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle zu errichten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gilt diese Verpflichtung sofort. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Die Ausgestaltung der Meldestelle ist gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Soweit dafür ein IT-System genutzt werden soll, greift zusätzlich das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Unterbleibt die Einrichtung der Meldestelle, drohen Bußgelder bis zu 20.000,00 €. Das Hinweisgeberschutzgesetz hat das vorrangige Ziel, Beschäftigte zu schützen, die auf Verstöße im Unternehmen hinweisen. Sie sollen nicht mehr befürchten müssen, aufgrund ihres Hinweises berufliche Nachteile oder Repressalien zu erleiden.
Dieser Schutz kann nur gelingen, wenn das Hinweisgebersystem transparent und leicht zugänglich ausgestaltet ist. Es muss zudem absolute Vertraulichkeit gewährleisten. Nur wer sich sicher fühlt, wird sich trauen, auf Missstände hinzuweisen.
Die hohe Umsetzungsdynamik nimmt Betriebsräte in die Verantwortung und bietet Chancen, bei der Gestaltung des Hinweisgebersystems maßgebliche Akzente zu setzen.
In diesem Webinar stellen wir die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes verständlich und kompakt dar und erklären Betriebsräten, wie sie dieses Thema anpacken und praktisch umsetzen können.
Das Webinar vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.
Themenüberblick
- Das Hinweisgeberschutzgesetz –Ziele und Inhalte
- Der Umfang der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene
- Praktische Gestaltungsmöglichkeiten
- Datenschutzrechtliche Anforderungen
- Beseitigung von Zugangshürden
- Tipps zur praktischen Umsetzung
Referenten:
- Jan Scholand
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Moderation:
- Anja Maria Yildirim
Rechtsanwältin
Dauer: 3,5 Stunden inclusive Pause
Kosten: 200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Die aktuellen Termine finden Sie hier:
Kostenlos für alle Teilnehmenden
E-Training »Das neue Hinweisgeberschutzgesetz« (Bund-Verlag GmbH)
Als Teilnehmer:in am Webinar erhalten Sie zusammen mit der Präsentation einen kostenlosen Zugang zum E-Training »Das neue Hinweisgeberschutzgesetz« – mit vielen interaktiven Übungen, Quizfragen und Lückentexten. So können Sie die Inhalte des Webinars spielend vertiefen.
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