Personelle Angelegenheiten

Rechtsanwalt Jan Scholand

Die Beteiligung in personellen Angelegenheiten spielt in der täglichen Betriebsratsarbeit eine große Rolle. Die Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Gremiums reichen dabei vom allgemeinen Informationsanspruch bei der Personalplanung bis hin zum gerichtlichen Verfahren der Konfliktlösung bei personellen Einzelmaßnahmen.

Den Seminarteilnehmenden werden das notwendige rechtliche Wissen sowie die praktische Herangehensweise zur Behandlung aller in dem Betrieb anfallenden personellen Angelegenheiten praxisnah vermittelt.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Absatz 6 BetrVG erforderlich sind.


Seminarinhalt:

  • Rechtliche Grundlagen: Informations-, Vorschlags-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte
  • Die mitbestimmungspflichtigen personellen Einzelmaßnahmen im Normal- und Sonderfall unter Beachtung der Gegebenheiten des Betriebs
  • Maßstab ausreichender Information nach §§ 99 Abs. 1 und 102 BetrVG
  • Von der allgemeinen Personalplanung zur konkreten Personalmaßnahme
  • Einbeziehung des/ der Betroffenen
  • Entscheidungsfindung des Betriebsrats
  • Zustimmungsverweigerungs- und Widerspruchsgründe: Reichweite und Grenzen des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Gestaltung und Modifikation durch Auswahlrichtlinien
  • System der Konfliktlösung: Beschlussverfahren nach §§ 99, 100, 101, 103 BetrVG
     

Das Seminar ist für zwei Tage konzipiert.




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