Neues Datenschutzrecht und Mitbestimmung

Rechtsanwalt Johannes Hentschel

Seit dem 25. Mai 2018 gilt das neue Datenschutzrecht. Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) finden seither Anwendung.

Damit ist der Datenschutz nicht neu erfunden worden. Gleichwohl bringt die Reform deutliche rechtliche Veränderungen mit sich. Auf den betrieblichen Datenschutz aber auch auf die Ausübung der Mitbestimmung von Betriebsräten hat dies erhebliche Auswirkungen. Dem Gremium kommt hierbei die Rolle zu, die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu überwachen und sie vor unverhältnismäßigem Überwachungsdruck zu schützen. Praktisch jedes IT-System unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und darf nicht am Betriebsrat vorbei im Betrieb eingesetzt werden. Angemessene Nutzungsregeln sind zwischen den Betriebsparteien auszuhandeln.

Das Seminar vermittelt wichtige Grundlagen zur neuen Rechtslage und den konkreten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Ebenso beleuchtet es den Umgang des Gremiums mit personenbezogenen Daten und gibt praktische Tipps für den Datenschutz im Betriebsratsbüro. Denn auch der Betriebsrat hat verantwortungsbewusst und gesetzeskonform mit den ihm anvertrauten personenbezogenen Daten umzugehen.

Seminarinhalt:

1. Die rechtlichen Grundlagen

  • Rechtliche Einordnung der DS-GVO und des BDSG-neu
  • Zusammenspiel von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutz
  • Grundlagen der Datenverarbeitung
  • Dokumentationspflichten
  • Datenverarbeitung im Konzern
  • Auftragsverarbeitung
  • Rechte des Betriebsrats
  • Rechte der Beschäftigten
     

2. Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats
  • Persönliche Haftung von BR-Mitgliedern?
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Zusammenarbeit mit der/dem Datenschutzbeauftragten
  • Der Betriebsrat als „Verantwortlicher“?
  • Überwachung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber?
     

3. Praktische Umsetzung

  • Bestandsaufnahme der betrieblichen IT-Systeme
  • Erforderlichkeit einer Anpassung bestehender Betriebsvereinbarungen
  • Notwendigkeit des Abschlusses neuer Betriebsvereinbarungen
  • Gestaltungsspielräume in Betriebsvereinbarungen
  • Chancen und Risiken von IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen
  • Klärung praktischer Datenschutzfragen
  • Erarbeitung eines Fahrplans für das weitere Vorgehen
     

Hier finden Sie unsere Ausschreibung.

Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Seminartag mit einem Technologieberater der Datenschutz- und Technologieberatung (dtb) Kassel angeboten werden. Dieser dient dazu, die technischen Möglichkeiten der im Betrieb genutzten IT-Systeme beispielhaft zu analysieren.




« Zurück zur Übersicht
Nach oben