Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen

Rechtsanwalt Jan Scholand

Der Einsatz von Arbeitnehmer:innen im Betrieb, die nicht über ein direktes Arbeitsverhältnis zum/zur Betriebsinhaber:in verfügen (sogenannte Leiharbeitnehmer:innen), ist eine betriebliche Realität, der sich Betriebsräte vielfach zu stellen haben. Die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgaben im Hinblick auf solche Leiharbeitnehmer:innen erfordert ein profundes Wissen bezüglich allgemeiner personeller Angelegenheiten, personeller Einzelmaßnahmen, des Systems der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG sowie der Besonderheiten im Hinblick auf die gespaltene Vertragssituation der Leiharbeitnehmer:innen.

Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten betreffend Leiharbeitnehmer:innen. Es beschäftigt sich mit den betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen und gibt einen Einblick in die Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmerüberlassung. Das Seminar soll Betriebsräten somit das Rüstzeug verschaffen, ihre Aufgaben bezüglich Arbeitnehmer:innen sowohl in Normalfällen als auch in Sonderkonstellationen sachgerecht wahrzunehmen.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Absatz 6 BetrVG erforderlich sind.

Seminarinhalt:

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats in allgemeinen personellen Angelegenheiten betreffend die Sondersituation von Leiharbeitnehmer:innen
  • System der Betriebsratsbeteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen und in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) beim Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen
  • Einführung und Überblick zum Recht der Arbeitnehmerüberlassung mit Schwerpunkt auf der Rolle des Betriebsrats
  • Erkennen und Behandeln des Einsatzes von Leiharbeitnehmer:innen
  • Umfang und Grenzen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats unter Beachtung der gespaltenen Vertragssituation von Leiharbeitnehmer:innen
  • System der Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsparteien (Auswahlrichtlinien, Regelungsabreden)
  • Handlungsmöglichkeiten in Sonderfällen (Kurzfristeinsätze)
     

Das Seminar ist für zwei Tage konzipiert.




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