Mitbestimmung bei betrieblichen Entgeltsystemen

Rechtsanwalt Jan Scholand

Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist eines der wichtigsten Beteiligungsrechte des Betriebsrates. Es betrifft den gesamten Bereich der betrieblichen Lohngestaltung und ist damit Kern betrieblicher Gerechtigkeitsüberlegungen. Transparente und faire Lohngestaltungsregelungen zu schaffen, sind primäre Aufgaben und Handlungsanforderungen eines jeden Betriebsrats.

Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das Mitbestimmungsrecht, seine Reichweite und Ausgestaltung. Einen Schwerpunkt bildet die praxisbezogene Darlegung der konkreten Möglichkeiten zur Umsetzung des Mitbestimmungsrechts sowie der betrieblichen Entgeltsystemen in all ihren Gestaltungsformen. Das Seminar vermittelt den teilnehmenden Betriebsräten das Rüstzeug, das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG umfassend zu verstehen und das erworbene Wissen in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zur Gestaltung eines konkreten, praktischen Entgeltsystems für den Betrieb umzusetzen.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Absatz 6 BetrVG erforderlich sind.

Seminarinhalt

  • Rechtlicher Umfang und Grenzen des Mitbestimmungsrechtes aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
  • Ziel und Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechtes
  • Inhaltliche Reichweite des Mitbestimmungsrechts (Verteilungsfragen vs. Entgelthöhe)
  • Vom Mitbestimmungsrecht erfasste Vergütungsbestandteile
  • Entlohnungsgrundsätze und -methoden
  • Darstellung, Auswertung und Abwägung verschiedener Vergütungsmodelle (generische vs. analytische Vergütungssysteme)
  • Formen der Zusammensetzung der Gesamtvergütung (Festvergütung – Zusatzvergütung – variable Vergütung)
  • Umsetzung des Mitbestimmungsrechts in der betrieblichen Verhandlung; Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsparteien
     

Das Seminar ist für drei Tage konzipiert.




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