Grundlagenschulung Betriebsverfassungsgesetz

Rechtsanwalt Jan Scholand / Rechtsanwalt Johannes Hentschel

Das Betriebsverfassungsgesetz ist die rechtliche Basis der Betriebsratsarbeit. Solide Grundlagenkenntnisse dieses Gesetzes sind daher für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können.
Die in drei Module aufgeteilte Seminarreihe vermittelt die notwendigen Grundlagenkenntnisse in den wesentlichen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Der Seminarstoff wird von ausgewiesenen Experten der betrieblichen Mitbestimmung jeweils mit Bezug zu den betrieblichen Verhältnissen praxisnah vermittelt. Die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 eingefügten Neuerungen werden dabei berücksichtigt.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Absatz 6 BetrVG erforderlich sind.

Seminarinhalt:

BetrVG - Modul 1

  • Basis der Betriebsarbeit (Das Gremium, seine Mitglieder und die Herangehensweise an die BR-Arbeit)
  • Rechtliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit (Grundbegriffe, Formalien und Rechtsprinzipien)
  • Umsetzung der Betriebsratsarbeit (Organisation der BR-Arbeit)
  • Rechte und Pflichten der BR-Mitglieder
  • Zusammenarbeit des BR mit dem Arbeitgeber sowie mit anderen Gremien und Personen
  • Überblick zu Aufgaben und Beteiligungsrechten des Betriebsrats

BetrVG – Modul 2

  • Das System der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Beteiligungsrechte in allgemeinen personellen Angelegenheiten 
  • Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 ff. BetrVG
  • Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen nach §§ 102, 103  BetrVG
  • Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen (Überblick)

BetrVG - Modul 3

  • Das System der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG
  • Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten im Detail (Mitbestimmungsrechte des § 87 Absatz 1 Nrn. 1 bis 14 BetrVG)
  • Durchsetzung der Mitbestimmung (Beschlussverfahren und Einigungsstelle)
  • Ziele erreichen durch konstruktive BR-Arbeit
  • Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer:innen

 

Das Seminar ist für drei Tage konzipiert.




« Zurück zur Übersicht
Nach oben