Die Rolle des Personalrats bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Rechtsanwalt Johannes Hentschel / Rechtsanwalt Jan Scholand
Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Personalräte kommt damit eine neue und wichtige Aufgabe zu. Dienststellen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle zu errichten. Für Dienststellen ab 250 Mitarbeitern gilt diese Verpflichtung ab sofort. Dienststellen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Die Ausgestaltung der Meldestelle ist mitbestimmungspflichtig gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 10 NPersVG (Niedersachsen). Soweit dafür ein IT-System genutzt werden soll, greift auch das Mitbestimmungsrecht nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 NPersVG.
Unterbleibt die Einrichtung der Meldestelle, drohen Bußgelder bis zu 20.000,00 €.
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat das vorrangige Ziel, Beschäftigte zu schützen, die auf Verstöße im Unternehmen hinweisen. Sie sollen nicht mehr befürchten, aufgrund ihres Hinweises berufliche Nachteile oder Repressalien zu erleiden.
Dieser Schutz kann nur gelingen, wenn das Hinweisgebersystem transparent und leicht zugänglich ausgestaltet ist, sowie absolute Vertraulichkeit bietet. Nur wer sich sicher fühlt, wird sich trauen, auf Missstände hinzuweisen.
Die hohe Umsetzungsdynamik nimmt Personalräte in die Verantwortung und bietet Chancen, bei der Gestaltung des Hinweisgebersystems maßgebliche Akzente zu setzen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und die wichtige Rolle von Personalräten bei der praktischen Umsetzung. Als Inhouseseminar findet der spezifische Unternehmenskontext Berücksichtigung.
Seminarinhalt:
- Das Hinweisgeberschutzgesetz – Überblick, Ziele und Inhalte
- Der Umfang der Mitbestimmung
- Praktische Gestaltungsmöglichkeiten
- Datenschutzrechtliche Anforderungen
- Beseitigung von Zugangshürden
- Entwicklung konkreter Ideen zur Umsetzung
Seminarerweiterung:
Bei Bedarf bieten wir ein 2-tägiges Format an. Der zweite Tag widmet sich den technischen Umsetzungsmöglichkeiten eines Hinweisgebersystems.
Referent: Mattias Ruchhöft, Technologieberater, Inhaber der dtb - Datenschutz- und Technologieberatung.
Das Seminar ist für einen Tag mit der Option zur Seminarerweiterung konzipiert.
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