Der Schulungsbaukasten für Betriebsräte: Auswahl nach Maß
Rechtsanwalt Johannes Hentschel / Rechtsanwalt Jan Scholand
Im Rahmen der ihnen zugewiesenen vielfältigen allgemeinen und besonderen Aufgaben sowie ihrer gesetzlichen Beteiligungsrechte stellen sich für Betriebsräte Herausforderungen in vielen unterschiedlichen Bereichen, die oftmals nur mit soliden Kenntnissen des zugrundeliegenden Reichsgebietes bewältigt werden können.
Das Betriebsverfassungsgesetz billigt Betriebsräten daher einen weitgehenden Schulungsanspruch. Bei der Auswahl und Umsetzung des Schulungsanspruchs steht Betriebsräten ein großer Ermessensspielraum zu.
Oftmals passen die Seminarangebote der großen Bildungsträger und Schulungsanbieter jedoch nicht genau zu dem konkreten Bedarf und den eigenen betrieblichen Verhältnissen.
Wir bieten Betriebsräten daher auch maßgeschneiderte individuelle Betriebsratsschulungen an, um solch speziellem Bedarf Rechnung zu tragen.
Inhalt und Gestaltung der Schulungen werden dabei von unseren erfahrenen Referenten direkt in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat entwickelt, so dass ein individueller Schulungserfolg gewährleistet ist.
Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben vermitteln diese Schulungen Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind (§ 37 Absatz 6 BetrVG).
Das Seminar dauert - je nach inhaltlicher Gestaltung - 1 - 5 Tage.
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