Betriebsänderung praktisch

Rechtsanwalt Johannes Hentschel

Die strategische Ausrichtung von Unternehmen unterliegt einem immer stärkeren Wandel. Selten stehen dabei die Interessen und sozialen Belange der Belegschaft im Mittelpunkt. Obwohl der Kernbereich unternehmerischen Handelns betroffen ist, hat der Betriebsrat vielfältige Möglichkeiten der Einflussnahme. Mit einer bloßen Ablehnung oder Verzögerung geplanter Betriebsänderungen bleibt der Betriebsrat weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Stattdessen gilt es, die gesetzlichen Spielräume und Handlungsoptionen nach dem Betriebsverfassungsgesetz effektiv und im Sinne der Belegschaft einzusetzen. Hierzu sollte der Betriebsrat sich aussagekräftige Informationen beschaffen, diese sachkundig bewerten und daraus eine fundierte Verhandlungsstrategie entwickeln.


Seminarinhalt:

  • Betriebsänderungen (§ 111 ff. BetrVG)
  • Neugestaltung von Arbeitsplätzen (§§ 90 – 91 BetrVG)
  • Drittpersonaleinsatz im Betrieb
  • Personalplanung (§ 92 BetrVG)
  • Präventive Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG)
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Informationsrechte und Verschwiegenheitspflichten
  • Mitbestimmung bei der Qualifizierung (§ 97 II BetrVG)
  • Psychische Belastungen durch betriebliche Veränderungsprozesse
     

Das Seminar ist für drei Tage konzipiert.




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