Arbeitszeit – gesetzliche, tarifliche und betriebliche Grundlagen und deren praktische Umsetzung
Rechtsanwalt Jan Scholand
Regelungen zur Arbeitszeit sind ein Kernbereich des Arbeitsrechts und prägen das Arbeitsverhältnis auf vielfältige Art und Weise.
Für Betriebsräte sind gute Kenntnisse im Arbeitszeitrecht unbedingt erforderlich, um ihrer gesetzlichen Rolle als Vertreter der sozialen Belange der Arbeitnehmerschaft gerecht werden zu können.
Fragen des Arbeitszeitrechts sind sowohl bei der Wahrnehmung der allgemeinen Aufgaben nach § 80 Abs. 1 BetrVG als auch bei den besonderen Aufgaben und Mitbestimmungsrechten (§ 87 Abs. 1 Nrn. 2, 3 BetrVG) stets präsent. In tarifgebundenen Betrieben liegen insbesondere die Anwendung und Ergänzung der tariflichen Regelungen im betrieblichen Bereich in der Verantwortung der Betriebsräte.
Das Beteiligungsrecht bei Arbeitszeitfragen ist damit eine der zentralen Aufgaben von Betriebsräten.
Das Seminar vermittelt die wichtigen Grundlagen des Arbeitszeitrechts und damit Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Es handelt sich um ein Grundlagenseminar im Arbeitsrecht.
Seminarinhalt:
- Grundlagen des Arbeitszeitrechts
- Die drei Ebenen des Arbeitszeitbegriffs
- Arbeitsschutzrecht
- Vergütungsrecht
- Mitbestimmungsrecht - Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG
- Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung
- Tarifliche Arbeitszeitregelungen und deren Bedeutung für die betriebliche Ebene
- Ergänzung und Konkretisierung tariflicher Regelungen auf betrieblicher Ebene (betriebliches Arbeitszeitsystem – Schichten; Dienstplangestaltung und Genehmigung; Überstundenanordnung und BR-Beteiligung)
- Arbeitszeitmodelle zu Regelarbeitszeit und Sonderformen
- Analyse bestehender betrieblicher und tariflicher Regelungen
Das Seminar ist für zwei Tage konzipiert.
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