Software mit Echtdaten testen - ist das zulässig?
Computer und Arbeit (CuA) 05/2023, Autor: Johannes Hentschel
DSGVO: Erst wenn eine Software implementiert ist, wird sie für den laufenden Betrieb freigegeben. Oftmals wird sie sowohl vor als auch nach ihrer Einführung in Testsystemen getestet. Sofern dafür echte Beschäftigtendaten verwenden werden, entsteht ein Datenschutzproblem.
Den Volltext finden Sie im PDF.
« Zurück zur Übersicht