So setzen Sie Ihre Rechte durch - Mitbestimmung des Betriebsrats
Computer und Arbeit (CuA), 01/2021, Autor: Johannes Hentschel
Von Videoanlagen, Handscannern und Zugangskontrollsystemen bis zu Standardsoftware wie Word und Excel gilt: Ohne Mitbestimmung des Betriebsrats dürfen diese nicht betrieben werden. Beachten Arbeitgeber das nicht, drohen rechtliche Konsequenzen.
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