Kürzung einer leistungsabhängigen variablen Vergütung wegen Elternzeit

Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) 04/2026, Autor: Vivien Jennifer Luschnat

Der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" gilt auch bei leistungsabhängiger variabler Vergütung. Eine anteilige Kürzung wegen Elternzeit ist rechtens, wenn die vereinbarten Ziele sogar übertroffen wurden, die Zielerreichung jedoch nicht unmittelbar auf der persönlichen Arbeitsleistung des Beschäftigten beruht.

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