Vertretungsregelungen im Betriebsrat - Gefahren für die Wirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses (BAG 1 ABR 5/19)

Neben inhaltlichen Gestaltungs- und Rechtsfragen bestehen in der täglichen Betriebsratsarbeit auch eine Vielzahl von zu beachtenden Formvorschriften. Dass wirksames Betriebsratshandeln einen ordnungsgemäßen Beschluss voraussetzt, bei dem auch die formellen Voraussetzungen eingehalten sein müssen, ist für viele Betriebsräte eine tägliche Selbstverständlichkeit. Es ergeben sich jedoch immer wieder auch besondere Konstellationen, deren Beachtung von großer Bedeutung ist, da Fehler hier zur Unwirksamkeit der Betriebsratsbeschlüsse führen können.  
 
Mit einer solchen Konstellation hat sich das Bundesarbeitsgericht in einer neueren Entscheidung aus dem Jahre 2020 befasst. Grundlage dieses Verfahrens war eine Betriebsratssitzung, zu der ein einfaches, nicht zum Vorsitzenden oder Stellvertreter ernanntes, Betriebsratsmitglied eingeladen hatte. Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter waren verhindert. 
 
Das Bundesarbeitsgericht hat die in jener Sitzung gefassten Beschlüsse für unwirksam erachtet, da ein Verstoß gegen elementare Formvorschriften vorgelegen hatte. 
 
Zu den Aufgaben der laufenden Geschäfte des Betriebsrates gehört auch die Einladung zu Betriebsratssitzungen. Diese Aufgabe fällt Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertretern zu. Erfolgt die Einladung nicht durch diese, sondern durch ein einfaches Mitglied des Betriebsrates sind sowohl die Einladung als auch sämtliche auf der Betriebsratssitzung gefassten Beschlüsse mit einem Verfahrensfehler behaftet und daher unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung verhindert sind. Fehlt es in einem solchen Fall an einer weiteren Vertretungsregelung, so kann der Betriebsrat nicht wirksam handeln. Für Betriebsräte empfiehlt sich daher unbedingt eine weitreichende Vertretungsregelung mit mehr als nur einer Stellvertretung. 
 
Diese wichtige Erkenntnis aus dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Verfahren sollten Betriebsräte für ihre tägliche Arbeit unbedingt beachten. 

Hentschel Rechtsanwälte – Wir setzen Arbeitnehmer*Innenrechte durch  




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