Schadensersatz wegen Gehaltsdiskriminierung – Vortrag am 24. März 2021

Dieselbe Arbeit und Qualifikation wie der Kollege – aber weniger Gehalt? Was bei solchen Fragen das Entgelttransparenzgesetz Arbeitnehmerinnen bringen kann, darüber berichtet Rechtsanwalt Jan Scholand in seinem Online-Vortrag „Schadensersatz wegen Gehaltsdiskriminierung“ am Mittwoch, 24. März 2021, 17.00 bis 19.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Nach einer Anmeldung unter E-Mail gleichstellungsbuero@goettingen.de bis Montag, 22. März, erhalten Interessierte die Zugangsdaten. 

Das Entgelttransparenzgesetz ist seit 2018 in Kraft. Immer noch juristisches Neuland ist die Frage, inwieweit daraus individueller Schadensersatz abgeleitet werden kann. Rechtsanwalt Jan Scholand zeigt in seinem Vortrag rechtliche Möglichkeiten auf, wie betroffene Arbeitnehmer*innen eine Diskriminierung nachweisen können. Zugleich berichtet er von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom Januar 2021, eine nach dem Entgelttransparenzgesetz festgestellte Gehaltsdifferenz als Indiz für eine Gehaltsdiskriminierung zu werten. Ziel des Gesetzes ist, nicht nur ein Mittel zu Aufklärung sondern auch zur Beseitigung von Gehaltsdiskriminierung zu sein. Inwieweit dies mit dem aktuellen Urteil des BAGs erreicht wird, ist Thema des Vortrags mit anschließendem Austausch.

Der Vortrag ist eine Veranstaltung des Frauenforums Göttingen und des Gleichstellungsbüros der Stadt Göttingen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hentschel Rechtsanwälte im Rahmen des Programms zum Internationalen Frauentag 2021.  




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