Nachfolgeprozess zum Entgelttransparenzgesetz: Ein weiterer Schritt, dem Gender Pay Gap rechtlich etwas entgegenzusetzen und Vergütung im Arbeitsrecht gerechter zu machen 

15.06.2022

Im Jahr 2021 hat unsere Kanzlei das Grundsatzurteil zum Entgelttransparenzgesetz vor dem Bundesarbeitsgericht erstritten (BAG vom 21.01.2021 zum Aktenzeichen 8 AZR 488/19). Nach diesem Urteil kommt einer Auskunft, die eine Gehaltsdifferenz zwischen vergleichbaren männlichen und weiblichen Beschäftigten ergibt, eine Vermutungswirkung für Gehaltsdiskriminierung zu. Sofern die Arbeitgeberseite danach nicht erklären kann, warum vergleichbare Beschäftigte unterschiedlichen Geschlechts unterschiedliche Gehälter bekommen, ist eine Gehaltsdiskriminierung belegt. Die Arbeitgeberseite ist dann verpflichtet, vergleichbaren Beschäftigten, die einen entsprechenden Anspruch geltend machen, das gleiche Gehalt zu zahlen. 
Mit diesem Urteil, das der Arbeitgeberseite die Beweislast zur Widerlegung einer Diskriminierungsvermutung zuweist, ist es für Betroffene nun deutlich leichter geworden, gegen ungerechte Gehaltsgestaltungen vorzugehen. 
Nachdem die von uns vertretene Klägerin ihre Ansprüche für die ersten Monate des Zeitraums nach der erteilten Auskunft durchsetzen konnte, steht nun der Nachfolgeprozess für die danach liegenden Monate an.  
Erneut stellt sich die Frage, ob es Gehaltsregelungen bei der Arbeitgeberin gibt, die eine diskriminierungsfreie Bezahlung der Beschäftigten sicherstellen. Auch zu den Anforderungen an ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem hat das Bundesarbeitsgericht hohe Anforderungen gestellt. Das gesetzliche und gesellschaftliche Gebot diskriminierungsfreier Gehaltsgestaltung erfordert klare Regeln und deren Überwachung. Von besonderer Bedeutung ist es in dem Folgeprozess, ob bereits eine geringfügige Veränderung in der Gehaltsdifferenz die Diskriminierungswirkung vollständig beseitigen kann, so dass stetig neue Auskünfte eingeholt werden müssten, oder ob solche Veränderungen nur die Höhe des Anspruchs eines Beschäftigten betreffen, der weniger Gehalt erhält als die vergleichbaren Beschäftigten des anderen Geschlechts. Auch ist es fraglich, ob Arbeitgeber auf Gehaltserhöhungen des klagenden Beschäftigten verweisen dürfen, ohne darzulegen, wie sich die Gehälter der vergleichbaren Beschäftigten des anderen Geschlechtes verändert haben. Es muss in diesem Prozess geklärt werden, wie weit und wie lange die Vermutungswirkung der erteilten Auskunft gilt. 
Neben den konkreten Ansprüchen der Klägerin sind also auch wieder grundsätzliche Rechtsfragen zu klären.  

 
Grundsätzliche Bedeutung des Prozesses: Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet. 

Der Nachfolgeprozess wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die gesellschaftlich so bedeutende Frage von Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsleben von einer Journalistin des Magazins „Der Spiegel“ begleitet. 

Hentschel Rechtsanwälte – Weil Ihre Arbeit Teil Ihres Lebens ist! 




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