Metro-Tochter Real verkauft: Die Rolle des Betriebsrates bei Betriebsänderungen

Arbeitsrecht aktuell. In Göttingen, Kassel & bundesweit.

Derzeit wird in den Medien vielfach über den Verkauf der Handelskette Real durch die Metro AG und die geplante Schließung zahlreicher Supermarktfilialen berichtet. Auch bei solchen unternehmens- oder konzernweiten Betriebsänderungen, die grundsätzlich in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates fallen, können Regelungsbereiche für die örtlichen Betriebsräte der jeweiligen Standorte bestehen. So liegt die Zuständigkeit für die Verhandlung und die Aufstellung eines Sozialplanes grundsätzlich bei den örtlichen Betriebsräten. Diese sollen Nachteilsausgleichsregelungen möglichst ortsnah für die Mitarbeiter*innen ihres Betriebes verhandeln. Ausnahmen hierzu bestehen nur bei einem unternehmenseinheitlichen Sozialplanvolumen, was in der Praxis eher selten der Fall ist.

Sofern Sozialpläne überörtlich verhandelt werden, besteht stets die Gefahr, dass die Mitarbeiter*innen verhältnismäßig kleiner Standorte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Örtliche Betriebsräte sollten daher auch bei unternehmensweiten Betriebsänderungen von ihren Kompetenzen umfassend Gebrauch machen, um für ihre Beschäftigten die bestmöglichen Regelungen zu verhandeln.

Weitere Informationen, Tipps und Hilfestellungen zu den vielfältigen Möglichkeiten der Einflussnahme erhalten Betriebsräte in unserem Seminar „Betriebsänderung praktisch".

Hentschel Rechtsanwälte
-Arbeitsrecht für Arbeitnehmer-




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