Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ganz aktuell hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung ein Grundsatzurteil gefällt.  
 
Die Erfurter Richterinnen und Richter haben entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.  
 
Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern:innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.  

Und wie wurde diese Pflicht begründet? 

Nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes regelt, hat das BAG als Argumentationsgrundlage genutzt.  
 
Es begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung ihrer Beschäftigten mit der europarechtskonformen Auslegung von § 3 Abs.2 Nr. 1 ArbSchG, der besagt, dass Arbeitgeber zur Sicherung des Gesundheitsschutzes für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen habe.  
 
Die Zeiterfassung solle demnach ein Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung darstellen- so die Erfurter Richter und Richterinnen.  

Und wie war die Rechtslage hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung bisher? 

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetzt mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht jedoch die gesamte Arbeitszeit.  
 
Das Bemerkenswerte an dem Urteil ist zudem, dass das BAG dem Gesetzgeber zuvorkommt.  
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte nämlich bereits 2019 entschieden, dass die Mitgliedsstaaten -so auch Deutschland- verpflichtet seien, ein objektives und verlässliches System der Arbeitszeiterfassung zu schaffen.  
 
Wie die praktische Umsetzung der Grundsatzentscheidung erfolgt, ist allerdings noch ungewiss und bleibt abzuwarten, denn die Entscheidungsgründe des Urteils sind noch nicht bekannt.  
 
Zur altbekannten Stechuhr gibt es jedoch mittlerweile moderne Alternativen. 

15.09.2022

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