Das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz

Arbeitsrecht aktuell. In Göttingen, Kassel & bundesweit.

Der Gesetzgeber hat mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) umfangreiche Änderungen insolvenzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ein wirtschaftlich ins Straucheln geratenes Unternehmen von der Pflicht befreit ist, einen Insolvenzantrag zu stellen – selbst wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, also eine Insolvenzlage eigentlich vorliegt. Die im Insolvenzrecht beschlossenen Änderungen treten rückwirkend vom 01.03.2020 in Kraft und gelten bis zum 31.03.2021.

Die Verabschiedung des COVInsAG verdeutlicht, dass mit der Zahlungsunfähigkeit vieler Unternehmen aufgrund der Covid 19-Pandemie zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang stellen sich für die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen eine Vielzahl drängender Fragen: Was passiert mit den Lohnansprüchen?; Kann der Insolvenzverwalter den Beschäftigten kündigen?; Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat? und Was geschieht mit Sozialplänen, die vor der Insolvenzeröffnung vereinbart wurden?

Sprechen Sie uns an! Wir beraten, unterstützen und vertreten Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte bei einer Insolvenz des Arbeitgebers.




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