BAG-Entscheidung (Aktenzeichen 8 AZR 488/19) zur Klage wegen Schadensersatz aufgrund Gehaltsdiskriminierung (Entgelttransparenzgesetz)

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute, am 21.01.2021 zum Aktenzeichen 8 AZR 488/19 über das von der Kanzlei Hentschel geführte bundesweit erste Verfahren wegen Schadensersatz aufgrund Gehaltsdiskriminierung, das auf einer Auskunft nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz beruht.

Damit betritt das Bundesarbeitsgericht juristisches Neuland, da die Voraussetzungen, um aus einer solchen Auskunft einen konkreten Anspruch herzuleiten, bisher ungeklärt sind.

Neben der Entscheidung über den geltend gemachten Schadensersatzanspruch sind auch Erkenntnisse über diese Voraussetzungen zu erwarten, die es künftigen Kläger*innen leichter machen wird, sich gegen Ungerechtigkeiten in diesem Bereich zu wehren.

 

Über die Entscheidung werden wir berichten.




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