Auskunftsanspruch gegen den Betriebsrat?
Auskunfts- und Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsrat: Ist das möglich …?
Betriebsräten steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz durchzusetzen. Dazu gehören auch Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber auf Auskunft, Unterlassung oder Verpflichtung.
Doch was gilt, wenn die Arbeitgeberseite vom Betriebsrat die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens will? Hat auch die Arbeitgeberseite gegen den Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch? Diese Frage stellte sich für uns in einem Beschlussverfahren am Arbeitsgericht Bochum. Die Arbeitgeberseite hatte hier den Betriebsrat auf Unterlassung verschiedener Handlungen verklagt.
Kein Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsrat!
Die Grundsatzfrage eines Unterlassungsanspruchs gegen den Betriebsrat hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit einer Entscheidung aus dem Jahre 2010 (BAG 7 ABR 95/08) beantwortet. Danach steht der Arbeitgeberseite gegenüber dem Betriebsrat kein Unterlassungsanspruch zu. Da der Betriebsrat keine vollständig rechtsfähige Institution ist und nur im Rahmen der Betriebsverfassung rechtlich existiert, könnte eine Unterlassungsverpflichtung nämlich gar nicht durchgesetzt werden. Gegen wen sollte eine Zwangsvollstreckung auch stattfinden? Die einzelnen Mitglieder eines Betriebsrates haften grundsätzlich nicht für das Handeln des Gremiums.
Feststellung von Pflichtverletzungen aber zulässig
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können Arbeitgeber ein angeblich rechtsfehlerhaftes Verhalten des Betriebsrates in einem Beschlussverfahren lediglich feststellen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch nur, wenn es sich um eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage besonderer Bedeutung handelt.
Da Arbeitgebern aber das Recht zusteht, bei groben Pflichtverletzungen des Betriebsrates sogar dessen Auflösung beim Arbeitsgericht zu beantragen, können gerichtlich festgestellte Pflichtverletzungen für solche Verfahren durchaus eine Rolle spielen.
Für die praktische Arbeit von Betriebsräten ist die umfassende Kenntnis ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten und der Handlungsmöglichkeiten auf Arbeitgeberseite sehr wichtig.
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