Entscheidung im Nachfolgeprozess zum Entgelttransparenzgesetz: Prozessgewinn der Klägerin

15.07.2022

Nach dem durch unsere Kanzlei erwirkten Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zum Entgelttransparenzgesetz (BAG vom 21.01.2021 – 8 AZR 488/19) ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Gehaltsdiskriminierung deutlich leichter möglich.

 

Nachdem wir für unsere Mandantin in dem Erstprozess ihre Forderung auf Zahlung eines diskriminierungsfreien Entgelts durchsetzen konnten, haben wir nunmehr vor dem Arbeitsgericht Göttingen den Nachfolgeprozess für die nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts liegenden Gehaltsmonate geführt.

 

Trotz des fortbestehenden Widerstands der Arbeitgeberseite gegen diese richtige und konsequente Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnten die Ansprüche auf diskriminierungsfreies Entgelt auch für die Folgemonate vor dem Arbeitsgericht Göttingen durchgesetzt werden.

 

Offen bleibt jedoch weiterhin die Rechtsfrage, ob zwischenzeitliche Gehaltserhöhungen, die die Klägerin erhalten hat, einseitig angerechnet werden dürfen, ohne dass die Arbeitgeberseite mitteilt, wie sich das Gehalt der vergleichbaren männlichen Beschäftigten (Mediangehalt) verändert. Nach unserer Rechtsauffassung besteht die Indizwirkung aus der ursprünglichen Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz so lange fort, bis die Arbeitgeberseite nachweist, dass die belegte Differenz nicht mehr oder nicht mehr in der ursprünglichen Höhe besteht. Hierzu kann jedoch nicht einseitig auf Gehaltserhöhung der Klägerin verwiesen werden, sondern muss auch umfangreich dargestellt werden, ob und wie sich das Gehalt der vergleichbaren Beschäftigten des anderen Geschlechts entwickelt hat.

 

Diese Rechtsfrage könnte durchaus erneut das Bundesarbeitsgericht beschäftigten. Eine Klärung ist auch aus gesellschaftspolitischer Sicht sinnvoll, da Gehaltsdiskriminierungen im Arbeitsverhältnis in keinem Fall hinzunehmen sind und jede rechtliche Klarstellung, die solche Gehaltsdiskriminierungen verhindert, unbedingt wünschenswert ist.

 

Prozessbericht im Magazin „Der Spiegel“ Heft Nr. 27 vom 02.07.2022

 

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens sowohl für das Arbeitsrecht als auch für den gesellschaftlichen Kampf gegen Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis wurde das Nachfolgeverfahren von einer Journalistin des Magazins Der Spiegel begleitet. Der hierauf beruhende Artikel ist in der aktuellen Ausgabe des Magazins Der Spiegel vom 02.07.2022 erschienen.

 

Über den Fortgang des Prozesses werden wir berichten.



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